Betriebsordnung

Betriebsordnung – Kletterarena Jirkov

Betreiber: KZ PROJEKT s. r. o., Jirkovská 135, 431 59 Vysoká Pec. StIN 22773576

Hersteller: Makak climbing s.r.o.

 

Kletterwand in der Kletterarena betrieben durch den Betreiber (weiter nur „die Wand“) ist geeignet ausschließlich zum Training der Sportaktivität – Freeclimbing (weiter nur „Klettern“), zum Klettern Training im Rahmen eines Sportunterrichts und zu Wettbewerb Veranstaltungen. Die Besucher bestätigen mit einer Unterschrift, dass sie sich mit der Betriebsordnung bekannt gemacht haben und dass sie die beinhaltenen Regeln akzeptieren und als verbindlich nehmen.

 

Grundsätze und Regeln zur Aktivitäten Ausübung in der Kletterarena und die Pflichten eines Besuchers:

  • Alle Besucher der Kletterarena zur Kenntnis nehmen, dass sie die Kletteraktivität auf eigene Gefahr und Verantwortlichkeit ausüben und sie bestätigen, dass sie sich allen Gefahren, die aus dem klettern an Wänden herauskommen, völlig bewusst sind. Alle Besucher nehmen in Kenntnis, dass die Aktivität Freeclimbing und Sichern bei Klettern ist von dem Betreiber nur den Personen erlaubt, die mit der Technik des Freeclimbing ordentlich Bekannt wurden und durch geschult und diese Techniken (inklusive Fallen fangen) beherrschen.
  • Betreiber empfehlt den Personen, die keine Erfahrungen mit diesen Aktivitäten haben oder Anfänger sind, die Sportaktivitäten ausschließlich unter einer Aufsicht eines Fach- Instrukteurs des Betreibers. Der Betreiber ist nicht Verantwortlich für Gesundheitsschaden der Besucher, der im Folge einer Überstützung eigener Kräfte oder Gesundheitsstand entstanden ist.
  • Den Besuchern ist es strengst verboten den Kletterbereich unter Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln zu betreten, der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, solcher Person den Eintritt verwehren.
  • Personen jünger als 15 Jahren (weiter nur „Kinder“) können Sportaktivitäten in der Kletterarena und Freeclimbing nur unter Aufsicht von seinem gesetzlichen Vertreter durchführen oder unter Aufsicht anderer Personen alter als 18 Jahren, dir für sie direkte Verantwortlichkeit übernehmen und diese Tatsächlichkeit mit bestätigen dem Betreiber mit schriftlicher Erklärung.
  • Personen alter als 15 Jahren und jünger als 18 Jahren (weiter nur „Jugendliche“) können Sportaktivitäten in der Kletterarena und Freeclimbing selbstständig durchführen nur in dem Falle, dass sie eine schriftliche Zustimmung vom gesetzlichen Vertreter vorweisen.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet vor allem diese Grundsätze und Regeln des sicheren Freeclimbing und Sportaktivitäten in der Kletterarena einhalten.
    • Grundsätze des Freeclimbings einhalten. Der Besucher ist verpflichtet sich vor dem Klettern aufs Seil anbinden mit einem Knoten nach UIAA Norm.
    • Beim Klettern sich einwandfrei sichern. Soloklettern ist verboten. Sg. Bouldering (Soloklettern ohne sich ans Seil anzubinden) ist von dem Betreiber ausschließlich an der Bouldering-Wand erlaubt unter welcher ein Auffangbereich installiert ist.
    • Beim Klettern ist es verboten die Sicherpunkte, der Besucher ist verpflichtet sich an Sicherpunkte anzubinden spätestens in der Höhe seiner Taille.
    • Es ist verboten bei der Ersteigung aus dem ausgewähltem weg abzubiegen.
    • Der Nachsteiger ist verpflichtet auf dem Seil hochsteigern, das durch die Wegsicherungen geleitet ist.
    • Der Sicherpartner ist verpflichtet sich der Sicherung widmen mit ununterbrochenen Aufmerksamkeit.
    • Aufziehen des Seils im Sicherpunkt ist verboten, Körperhaltungstraining usw.
    • Es ist verboten sich im Bereich unter dem Wand bewegen, wenn es sich nicht um die Vorsteiger/Nachsteiger oder Sicherpartner handelt.
    • Zu lange fälle (Vorführeffekt) sind verboten
    • Ausgehängte Vorschriften in dem Kletterbereich einnehmen (vor allem die Länge des Seils – minimal 35m, Eintrittsverbote einnehmen, Benutzung von Selbstsicherungsbremse, usw.)
    • Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich für die ganze Zeit des Besuchs.
    • Jeder Besucher ist verantwortlich für seine Klettermaterialien (Seil, Sicherungsmittel, Ausrüstung, usw.)

 

  • Die Besucher nehmen in Kenntnis und sind aufmerksam gemacht auf die Tatsächlichkeit, dass das Objekt der Kletterarena ist in der Betriebszeit mit Sicherheitskameras, aus dem Grunde einer Kontrolle des Einnehmens der Betriebsordnung.
  • Diese Betriebsordnung ist herausgegeben vom Betreiber und ist gültig und verbindlich für alle Besucher der Kletterarena ab dem Tag der Veröffentlichung.